Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen Flamingo Tours

Diese Reisebedingungen gelten für alle Pauschalreisen des Reiseveranstalters Flamingo Tours GmbH, nachfolgend auch nur als „Reiseveranstalter“ bezeichnet. Sie finden Anwendung auch bei sog. verbundene Online-Buchungsverfahren im Sinne von § 651c BGB. Verbundene Online-Buchungsverfahren liegen vor, wenn: 

(1) Im Rahmen eines Onlinevertriebs einzelner Reiseleistungen eine gezielte Weiterleitung auf den Internetauftritt eines anderen Unternehmens zum Zwecke der Buchung weiterer Reiseleistungen für dieselbe Reise erfolgt; 

(2) Flamingo Tours GmbH den Namen, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden an anderen Unternehmer übermittelt;

(3) Der weitere Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsabschlusses über die erste Reiseleistung geschlossen wird. Die Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – Y BGB und der Art. 250 bis 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten auch für die Buchung von Einzelleistungen (Flugbeförderung, Hotelunterbringung, Transfers etc.), soweit nachstehend keine abweichenden oder ergänzenden Bestimmungen getroffen sind.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Flamingo Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Durch den Anmelder erfolgt, gilt sie für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärungen übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Flamingo Tours zustande, spätestens sobald Flamingo Tours dem Kunden die Reisebestätigung zur Verfügung stellt. Die Reisebestätigung kann auch per E-Mail erfolgen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot seitens des Reiseveranstalters vor, an das Flamingo Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegenüber Flamingo Tours die Annahme erklärt.

Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Absatz7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB gilt. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden. Im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

Das nachfolgend angeführte Erfordernis der Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §651 r Abs. 4 BGB gilt nur bei Pauschalreisen. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 r Abs. 4 BGB gefordert oder angenommen werden. Bei Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20% vom Reisepreis, mindestens 50,00 Euro pro Person zu leisten. Der Anzahlungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis bei Erhalt der Reisebestätigung und Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Bei Buchungen ab dem 7. Tag vor Reisebeginn muss der Gesamtreisepreis entweder per Sofortüberweisung oder durch einen Onlinebezahldienst beglichen werden. Eine Barzahlung in Euro am Hinterlegungsschalter des jeweiligen Abflughafens oder bei Eigenanreise im Büro der örtlichen Vertretung von Flamingo Tours ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Inkasso und die Hinterlegung sind gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro pro Buchung. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Flamingo Tours.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5. zu belasten.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Flamingo Tours bindend. Jedoch behält sich Flamingo Tours ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Sofern Flamingo Tours nicht gemäß der Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Prospekt und auf der Website erklärt hat, haftet Flamingo Tours für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Flamingo Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Flamingo Tours ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Diese Pflicht hinsichtlich der Form gilt nicht für Leistungsänderungen in Bezug auf Reise-Einzelleistungen. Flamingo Tours ist berechtigt, dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderung oder Abweichung nicht lediglich geringfügig ist. Der Reisende hat sich zu Leistungsänderungen unverzüglich zu erklären.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Flamingo Tours zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Flamingo Tours bzw. dem Reisevermittler. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Flamingo Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden der Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen durch Flamingo Tours und der zu erwartende Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Flamingo Tours‘ pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt bei

a) Flugpauschalreisen sowie für Nur-Flug (Charter), 

- bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % 

- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 % 

- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 % 

- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % 

- ab 6. bis 1 Tag vor Reiseantritt 75 % 

- am Anreisetag bzw. bei Stornierung nach Reisebeginn 90 % vom Reisepreis.

b) dynamisch paketierten Reisen, d.h. inklusive Linienflug oder Charterflug eines Fremdanbieters pro Person: 

- bis 30. Tag vor Reiseantritt 40 % 

- ab 29. bis 25. Tag vor Reiseantritt 55 % 

- ab 24. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65 %

- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %

- ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 85 %

- ab 2. bis 1 Tag vor Reiseantritt 95 %

- am Anreisetag bzw. bei Stornierung nach Reisbeginn95 % vom Reisepreis.{' '}

Nicht genannte Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen Flamingo Tours nachzuweisen, dass Flamingo Tours kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. Flamingo Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Flamingo Tours nachweist, dass Flamingo Tours wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Flamingo Tours verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was Flamingo Tours durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Die Stornokosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Rücktrittskostenversicherung. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.

5.2. Unbeschadet der Regelung in 5.1. werden bei Umbuchungen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20,00 Euro pro Person erhoben. Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Bei Umbuchungen von Pauschalreisen mit Linienflügen werden vor Ticketausstellung 50,00 Euro pro Person erhoben. Nach Ticketausstellung können Änderungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Flamingo Tours nachzuweisen, zusätzliche Buchungskosten seien gar nicht oder jedenfalls nicht in Höhe der Pauschale entstanden.

5.3. Nur bei Pauschalreisen kann der Reisende bis zum Reisebeginn durch Mitteilung an Flamingo Tours auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung muss Flamingo Tours rechtzeitig zugehen, nicht jedoch später als 7 Tage vor Reisebeginn. Flamingo Tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Flamingo Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei Pauschalreisen mit Linienflügen sind Namensänderungen nur vor Ticketausstellung möglich. Nach Ticketausstellung können Änderungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.4. Hat der Kunde den Reisepreis vor seinem Rücktritt teilweise oder vollständig entrichtet, so steht dem Kunden insoweit gegen Flamingo Tours ein Rückerstattungsanspruch zu. Flamingo Tours kann dem Kunden anstelle der Rückerstattung des Reisepreises einen Gutschein für eine spätere Buchung anbieten. Dem Kunden steht es frei, einen solchen Gutschein anstelle der Rückerstattung des Reisepreises zu akzeptieren. Wenn der Kunde einen Gutschein akzeptiert, so nimmt er diese Leistung an Erfüllung statt an (§ 364 Abs. 1 BGB). Flamingo Tours ist berechtigt, in Bezug auf den Rückerstattungsanspruch des Kunden Flamingo Tours‘ Anspruch auf die Rücktrittsgebühren nach Ziffer 5.1.-5.3. zu verrechnen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so hat der Reisende keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, wenn diese Gründe den Reisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt hätten. Flamingo Tours wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entgegensteht.

7. Rücktritt und Kündigung durch Flamingo Tours

7.1. Flamingo Tours kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich im solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Flamingo Tours, so behält Flamingo Tours den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Flamingo Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7.2. Vor Antritt der Reise kann Flamingo Tours bei Nichterreichen einer im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten spätestens

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen; 

b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen; 

c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

8. Rücktritt vom Vertrag wegen außergewöhnlicher Umstände{' '}

Ist Flamingo Tours aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ganz oder teilweise an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so kann sie vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder die Reiseleistung entsprechend ändern. Als solche Umstände werden anerkannt, ohne dass es hierauf beschränkt ist 

a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, umfassende militärische Mobilisierung; 

b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder an sich gerissene Macht, Aufstand, terroristische Handlungen, Sabotage oder Piraterie; 

c) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; 

d) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; 

e) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden. Hieraus entstehen weder Flamingo Tours noch dem Reisenden Schadensersatzansprüche. Bereits geleistete Zahlungen hat Flamingo Tours unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zurückzuzahlen. {' '}

9. Kündigung durch den Reisenden

Nur bei Pauschalreisen ist Flamingo Tours im Fall einer Kündigung durch den Reisenden verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt Flamingo Tours. Im Übrigen sind die Mehrkosten von den Parteien je zur Hälfte zu tragen.

10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, die Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Unmittelbar nach der Bekanntgabe wird der Reisende informiert. Dasselbe erfolgt bei einem Wechsel des ausführenden Flugunternehmens. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:

http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm 

11. Beschränkung der Haftung bei Pauschalreisen

11.1. Die vertragliche Haftung seitens Flamingo Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder Flamingo Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

11.2. Für alle gegen Flamingo Tours gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen und bei sonstigen Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Flamingo Tours bei Sachschäden bis 4.100,00 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 

11.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen Flamingo Tours ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 

11.4. Kommt Flamingo Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Flamingo Tours in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Flamingo Tours nach den für diese geltenden Bestimmungen. 

11.5. Für den Inhalt von Hotel- und Ortsprospekten, die zur Information ausgegeben werden, übernehmen Flamingo Tours und die Buchungsstellen keine Gewähr.

12. Beschränkung der Haftung bei Reiseeinzelleistungen (Flugbeförde-rung, Hotelunterbringung sowie sonstige touristische Einzelleistungen)

(1) Flamingo Tours haftet seinen Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

(2) In sonstigen Fällen haftet Flamingo Tours – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Flamingo Tours vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. 

(3) Die Haftung von Flamingo Tours für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

13. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, ist zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift zu fertigen.

14. Verjährung von Ansprüchen

Nur bei Pauschalreisen verjähren Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise in 2 Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise.{' '}

15. Pass-, Visa- u. Gesundheitsvorschriften

Flamingo Tours steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Flamingo Tours bedingt sind.

16. Erst- und Nachauflagen

Der der jeweiligen Reisebuchung zugrunde liegenden Auflage des Kataloges können weitere Auflagen folgen. Jede Nachauflage ersetzt vollständig die vorangegangene Auflage. Nachauflagen können mit Preisänderungen verbunden sein. Alle Buchungen erfolgen aufgrund der am Buchungstag gültigen Auflage.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

18. Rechtswahl

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Flamingo Tours unterliegt - ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden - deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen des deutschen internationalen Privatrechts.